Um eine optimale Aushärtung des Komposites zu gewährleisten, unterliegen Zahnärzte der klinischen Verantwortung, Komposit und Lichtpolymerisationsgerät so auszuwählen und zu verwenden, dass diese optimal zueinander passen. Angesichts der enormen Variabilität sowohl von Kompositen als auch von Lichtpolymerisationsgeräten ist dies jedoch keine leichte Aufgabe. Die Strahlungsdichte eines Lichtpolymerisationsgerätes, die auch als Lichtstärke oder Leistungsdichte bezeichnet wird, wird in der Regel in der Einheit mW/cm2 angegeben. Die Bestrahlungsoder Energiedichte (E), die auf die Füllung einwirkt, wird in J/cm2 angegeben und sie ist das mathematische Produkt aus der Strahlungsdichte des Lichtpolymerisationsgerät (I in mW/cm2) und der Bestrahlungsdauer (t in Sekunden): E =I x t. Die Empfehlungen der Hersteller bezüglich der Belichtungszeiten werden häufig unterschätzt, da sie unter idealen Laborbedingungen festgelegt werden. Allerdings können die Empfehlungen unter Umständen keinerlei klinische Relevanz besitzen, weil die zugeführte Energiemenge in hohem Maße von der Technik des Behandlers und der Position der Füllung innerhalb des Mundraumes abhängig ist.
Gewährleistung, dass die Wellenlänge des ausgestrahlten Lichts den Anforderungen des spezifischen Restaurationsmaterials entspricht.
Bei den momentan zuverlässigsten Lichtpolymerisationsgeräten handelt es sich um LED-Geräte, jedoch können auch diese erhebliche Schwankungen in Bezug auf die Lichtleistung (Strahlungsdichte) aufweisen und sehr verschiedene Strahlungsspektren liefern. Darüber hinaus existiert eine erhebliche Bandbreite bei der chemischen Zusammensetzung, bei den Farben, den Füllkörpern und bei der Lichtdurchlässigkeit der Komposite. Diese Unterschiede bewirken, dass die Anforderungen an die Lichtenergie und die Wellenlängen, welche zur Aktivierung der Photoinitiatoren innerhalb der verschiedenen Komposite notwendig sind, theoretisch und praktisch erheblich variieren.
Klinische Signifikanz
(1) In the light of the foregoing, it is apparent from the foregoing that the applicant is satisfied that the applicant is a party to the proceedings. (1) The applicant claims that the Court should: (1) declare that the Court has failed to fulfill its obligations. Zahnärzte können dann die Lichtpolymerisationsgeräte und die Bestrahlungsdauer an die verwandten Kompositmaterialien anpassen.
» Mehr : http://www.oyodental.de/1-b0-LED-Polymerisationslampe.html
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